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Arbeitssocken, Strümpfe & Einlagen

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Sockenstärke und Einlage verändern gemeinsam den Platz im Schuh. Bei Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen darf eine Einlage nur verwendet werden, wenn sie für das genaue Schuhmodell zugelassen ist oder die konkrete Schuh-Einlagen-Kombination entsprechend geprüft und dokumentiert wurde.

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Schuhart vor der Einlage klären

Situation Auswahl Folge
Socken werden gewechselt Stärke und Schafthöhe mit der unveränderten, zugelassenen Schuhkonfiguration an beiden Füßen prüfen Der Sitz wird beurteilt, ohne die Einlage zugleich zu verändern.
Originaleinlage soll ersetzt werden Nur die vom Schuhhersteller für das genaue Modell zugelassene Einlage oder eine dokumentiert geprüfte Kombination wählen Eine beliebige passende Form gilt nicht als Freigabe.
Orthopädische Anpassung erforderlich Eine für das konkrete Schuhmodell regelkonform geprüfte Versorgung und fachkundige Anpassung wählen Die Schutzschuh-Konfiguration bleibt nachweisbar.

Die DGUV-Fußschutz-FAQ erklärt, dass andere als die vom Schuhhersteller angebotenen Einlagen unzulässig sind und für Kombinationen ein Nachweis erforderlich sein kann. Die DGUV-Fachinformation FBPSA-007 fordert für orthopädische Einlagen die positiv geprüfte Kombination mit dem Sicherheitsschuh. Bei Beschwerden ist fachkundige Beratung sinnvoll. Schuhe: Arbeitsschuhe.

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